Eingabefrist

 

Eingabefristen für Anträge

Bis 20. April 24:00 Uhr MEZ des jeweiligen Jahres für das kommende Herbstsemester.

Bis 20. Oktober 24:00 MEZ des jeweiligen Jahres für das kommende Frühlingssemester.

Die Gesuche können per E-Mail oder Post eingereicht werden (vgl. Kontaktangaben).

Nach Ablauf der jeweiligen Eingabefrist wird der Stiftungsrat die Anträge prüfen und über Genehmigung bzw. Ablehnung beschliessen. Gesuche werden ausschliesslich für zukünftige Aufenthalte und nicht rückwirkend bewilligt.

Der Stiftungsrat informiert den Gesuchsteller in der ersten Juni- bzw. Novemberwoche über die Genehmigung oder Ablehnung des Gesuchs. Vorzeitige Anfragen werden nicht beantwortet. Ein Anspruch auf Begründung des jeweiligen Entscheides besteht nicht.

Gesuche, die verspätet eingereicht werden oder nach Ablauf der jeweiligen Eingabefrist unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.