Zweck

 

Die Heyning-Roelli Stiftung unterstützt begabte, aber wirtschaftlich schwache Studenten mit finanziellen Beiträgen an deren Reise- und Aufenthaltskosten.

 

Zielgruppe

Bachelor- und Masterstudierende, die im Rahmen eines Austauschprogramms ein oder zwei Semester an einer Partneruniversität studieren möchten.

Als Austauschprogramm gilt das Swiss-European Mobility Programm (vormals Erasmus) sowie Programme, welche schweizerische und ausländische universitäre Hochschulen untereinander vereinbart haben. Die Studierenden bleiben an ihrer Heimuniversität eingeschrieben und setzen nach ihrem Austausch ihr reguläres Studium an der Heimuniversität fort.

Die Studierenden müssen an der Partneruniversität mit dem Status „Austauschstudierende“ registriert sein. Studierende, welche ein double-degree Studium absolvieren, werden von der Heyning-Roelli Stiftung nicht unterstützt. Ebenfalls nicht unterstützt werden Gesuche von Studenten, welche den Austausch bereits angetreten haben (rückwirkend).

 

 

Bachelor- und Masterstudierende schweizerischer universitärer Hochschulen

Einen Antrag für einen Unterstützungsbeitrag können Studierende einreichen, die (kumulativ):

  • an einer staatlich anerkannten schweizerischen universitären Hochschule (Fachhochschulen sind ausgeschlossen) immatrikuliert sind;

  • für ein oder zwei Austauschsemester an einer Partneruniversität nominiert sind;

  • für den gewählten Studiengang besonders befähigt sind;

  • nicht bereits einen Austausch (2 Semester insgesamt) in der Vergangenheit absolviert haben;

  • mit ihren eigenen Mitteln die Reise- und Unterhaltskosten nicht selber ausreichend bestreiten können;

  • Einen Schweizer Pass oder eine Niederlassungsbewilligung B oder C haben.

 

 

Bachelor- und Masterstudierende ausländischer universitärer Hochschulen

Einen Antrag für einen Unterstützungsbeitrag können Studierende einreichen, die (kumulativ) :

  • an einer Partneruniversität einer staatlich anerkannten schweizerischen universitären Hochschule (Fachhochschulen sind ausgeschlossen) immatrikuliert sind;

  • für ein oder zwei Austauschsemester von einer staatlich anerkannten schweizerischen Hochschule angenommen wurden;

  • für den gewählten Studiengang besonders befähigt sind;

  • nicht bereits einen Austausch in der Vergangenheit absolviert haben;

  • mit ihren eigenen Mitteln die Reise- und Unterhaltskosten nicht selber ausreichend bestreiten können.

 

 

Masterstudierende / Doktoranden einer Schweizer Universität

Einen Antrag für einen Unterstützungsbeitrag können Studierende einreichen, die (kumulativ) :

  • an einer Partneruniversität einer staatlich anerkannten schweizerischen universitären Hochschule (Fachhochschulen sind ausgeschlossen) immatrikuliert sind;

  • von einer Universität in Übersee eingeladen wurden, Ihre Masterarbeit zu schreiben

  • für den gewählten Studiengang besonders befähigt sind;

  • nicht bereits einen Austausch (2 Semester insgesamt) in der Vergangenheit absolviert haben;

  • mit ihren eigenen Mitteln die Reise- und Unterhaltskosten nicht selbst ausreichend bestreiten können.

  • Einen Schweizer Pass oder eine Niederlassungsbewilligung B oder C haben